Die Krankenkassen und der Schutz der Versichertendaten: Häufig mangelhaft bis ungenügend
Das Bundesversicherungsamt (BVA) – die Aufsichtsbehörde für die über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung – veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Ergebnisse seiner Prüfungen. Vor wenigen Tagen erschien der Tätigkeitsbericht des BVA für 2013. Was darin an Mängeln festgestellt wird, hat häufig die Note 5 (mangelhaft) oder gar die Note 6 (ungenügend)