Österreichischer Verfassungsgerichtshof: Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den österreichischen Grundrechten vereinbar

Datenschutzrheinmain/ Juni 27, 2014/ alle Beiträge, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich wurden am 27.06.2014 durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Bei der mündlichen Verkündung des Urteils wurde mitgeteilt, dass die anlasslose und flächendeckende Speicherung der Verbindungsdaten aller öffentlichen Kommunikationsdienste nicht mit den österreichischen Grundrechten vereinbar sei. Dem Urteil voraus gegangen war eine Aktion des österreichischen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er hatte vor zwei Jahren gemeinsam mit anderen

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