Hessische Landesregierung erklärt: „No Spy“ – Regelungen bei der Auftragsvergabe sind nicht notwendig bzw. nicht möglich
Die Bundesregierung hat im April 2014 ihre Vorgaben für Neuverträge mit IT-Unternehmen um eine No-Spy-Klausel erweitert. Das Ziel: Bei der Auftragsvergabe an Telekommunikations- und IT-Firmen müssen diese zusichern, dass sie nicht zur Weitergabe von Daten an ausländische Geheimdienste und Behörden verpflichtet sind. Telekommunikationsunternehmen sollen nur noch dann Aufträge erhalten, wenn sie eine sogenannte No-Spy-Garantie abgeben. Nahezu alle Bundesländer sind dabei,