Volkshochschule Frankfurt: Vortrag zum Thema „Miete & Datenschutz nach neuem europäischem Datenschutzrecht“ am 5. April 2022

Datenschutzrheinmain/ März 6, 2022/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Die Digitalisierung macht auch vor dem Mietverhältnis keinen Halt. Der Vermieter holt bei Vertragsschluss Auskünfte über den Mieter ein, um seine/ ihre Bonität einzuschätzen – was darf er dabei, was nicht? Sind Schufa-Auskünfte zulässig? Verbrauchsdaten über Wasser, Heizung oder Strom werden digital erhoben und per Funk über den Vermieter an den Versorger übermittelt. Videoüberwachung im Treppenhaus und bei den Klingelanlagen

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Was ist datenschutzrechtlich zulässig bei der Forderung nach Selbstauskünften von Mietinteressent*innen?

Datenschutzrheinmain/ Januar 19, 2022/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Wie privatwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Wohnungsbaugesellschaften mit dieser Problematik umgehen, ist Gegenstand einer Prüfung, die das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) dieser Tage eingeleitet hat. In einer Pressemitteilung vom 17.01.2022 werden Probleme benannt, denen Mietinteressent*innen bei Ihrer Wohnungssuche häufiger begegnen: „Muss die künftige Vermieterin oder der künftigen Vermieter oder von diesen beauftragten Immobilienmakler erfahren, mit wie vielen Personen Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten

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Vermieter*innen müssen den Mieter*innen auf Antrag Auskunft über personenbezogene Daten geben

Datenschutzrheinmain/ Mai 31, 2021/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 2Kommentare

Das hat das Amtsgericht Wiesbaden am 26.04.2021 entschieden. Die Vorgeschichte: Der Kläger als Mieter hatte mit der Beklagten als Vermieterin einen Mietvertrag über eine Wohnung in Wiesbaden abgeschlossen. Mietbeginn war der 1.8.2017. Die übrigen Einheiten in dem Haus wurden von der Beklagten zu Wohn- und teilweise zu gewerblichen Zwecken vermietet. Mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung hatte die Beklagte ein anderes

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Landgericht Nürnberg entscheidet: Vermieter haben kein Recht, die Mietwohnung zusammen mit beliebigen dritten Personen zu besichtigen

Datenschutzrheinmain/ September 18, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Das ist Inhalt und Überschrift einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 16.09.2019. „Das Amtsgericht Erlangen und ihm folgend das Landgericht Nürnberg-Fürth haben entschieden, dass es das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung gebietet, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird.“ Mit diesem Satz ist der Kern der Auseinandersetzung umschrieben, die ein Vermieter gegenüber dem Mieter eines

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Datenschutz und Mietrecht – Informations- und Diskussionsveranstaltung am 1. Oktober in Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ August 29, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine/ 0Kommentare

Mieter helfen Mietern Frankfurt e. V. und dieDatenschützer Rhein Main informieren über die Rechtsgrundlagen zum Thema Datenschutz und Mietrecht sowie die Möglichkeiten der Gegenwehr bei rechtswidrigen Übergriffen. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 01.10.2019 um 19:: Uhr im Bürgerhaus Gallus, Frankenallee 111 (Clubraum 2) (Nähe S-Bahn-Station Galluswarte) Die Teilnahme ist kostenfrei, um Spenden wird gebeten.  

Amtsgericht Göttingen: Kündigung eines Mietvertrags bestätigt, weil der Mieter dem Vermieter bei Vertragsabschluss sein politisches Engagement nicht offenbarte

Datenschutzrheinmain/ November 15, 2017/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Das Amtsgerichts Göttingen hat mit einem Urteil vom 24.10.2017 (Aktenzeichen: 18 C 41/17) die fristlose Kündigung eines Mietvertrages bestätigt, weil der Mieter vor Vertragsabschluss seine politischen Aktivitäten und Funktionen dem Vermieter nicht offenbarte. In den Leitsätzen des skandalösen Urteils hält das Gericht fest: „1. Ein potenzieller Mieter muss gegenüber einem potenziellen Vermieter nicht seine politischen Auffassungen offenbaren. 2. Für einen

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