Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG): Der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister kann widersprochen werden

Datenschutzrheinmain/ Oktober 7, 2024/ Adresskauf, alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Die Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister ist grundsätzlich gesetzlich zulässig. In bestimmten Fällen kann dieser Datenweitergabe jedoch widersprochen werden. Ein solcher Antrag muss nicht begründet, aber gegenüber der jeweils zuständigen kommunalem Meldebehörde gestellt werden. Widersprochen werden kann der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 BMG); an Parteien und Wählergruppen (§ 50 BMG),

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Der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister kann widersprochen werden

Datenschutzrheinmain/ Oktober 4, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps/ 5Kommentare

Über die Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) informiert die Stadt Frankfurt in einer Pressemitteilung vom 04.10.2023. Die Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister ist gesetzlich zulässig. In bestimmten Fällen können Einwohnerinnen und Einwohner dieser Datenweitergabe jedoch widersprechen. Ein solcher Antrag muss nicht begründet werden, er muss aber online über den Service frankfurt.de/uebermittlungssperre, schriftlich oder persönlich im

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