Verwaltungsgericht Lüneburg: Übermittlung personenbezogener Daten von Versammlungsleitern bei Demonstrationen von Polizei an Geheimdienste ist grundsätzlich rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Übermittlungen von personenbezogenen Daten eines Gewerkschaftssekretär, der Versammlungen angemeldet und diese als Versammlungsleiter begleitet hat, an die Verfassungsschutzbehörde und das Landeskriminalamt rechtswidrig waren. Der Kläger, Gewerkschaftssekretär der IG Metall in Lüneburg und bis 2012 Regionsgeschäftsführer des Deutschen Gewerkschaftsbundes der Region Nord-Ost-Niedersachsen, meldete in der Vergangenheit mehrfach Versammlungen an, die er als Versammlungsleiter begleitete.