Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Jobcenter muss Kopie des Personalausweises in der elektronischen Akte unverzüglich löschen

Datenschutzrheinmain/ Mai 23, 2019/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 0 comments

Mit Urteil vom 30.04.2019 (Aktenzeichen: L 26 AS 2621/17) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Klägerin einen Anspruch auf Löschung der gespeicherten Kopien des Personalausweises aus der elektronischen Akte des Jobcenters hat. Die Vorgeschichte: Die Klägerin bezog über mehrere Jahre Leistungen SGB II („Hartz IV“). Der Aufforderung des Jobcenters auf Vorlage verschiedener Dokumente anlässlich ihrer erstmaligen Antragstellung auf Arbeitslosengeld

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