Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Jobcenter muss Kopie des Personalausweises in der elektronischen Akte unverzüglich löschen
Mit Urteil vom 30.04.2019 (Aktenzeichen: L 26 AS 2621/17) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Klägerin einen Anspruch auf Löschung der gespeicherten Kopien des Personalausweises aus der elektronischen Akte des Jobcenters hat. Die Vorgeschichte: Die Klägerin bezog über mehrere Jahre Leistungen SGB II („Hartz IV“). Der Aufforderung des Jobcenters auf Vorlage verschiedener Dokumente anlässlich ihrer erstmaligen Antragstellung auf Arbeitslosengeld