„Die Daten gehören den Patienten und nicht der Wirtschaft“ – Landesärztekammer Hessen fordert den Schutz sensibler Patientendaten
„Die Sicherheit der Patientendaten muss allerhöchste Priorität haben“, erläutert Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), den Standpunkt der hessischen Ärzteschaft zum E-Health-Gesetz, das am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Das größte Problem bei der Umsetzung des Gesetzes sieht die Kammer im Datenschutz. Noch steht keine geeignete und sichere telematische Infrastruktur für die elektronische Kommunikation