Niedersachsen: Landesbeauftragte für Datenschutz fordert, den Pilotbetrieb von „Section Control“ (Geschwindigkeitsüberwachung) sofort zu beenden

Datenschutzrheinmain/ Februar 7, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zur Kfz-Kennzeichenüberwachung in Bayern, Baden Württemberg und Hessen fordert die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) das niedersächsische Innenministerium auf, die Anlage zur abschnittsweisen Geschwindigkeitsüberwachung („Section Control“) auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen sofort stillzulegen.  „Die Grundlage für den Pilotbetrieb ist mit den gestrigen Beschlüssen weggefallen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsansicht zur Frage, wann

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