Wg. heimlicher Videoüberwachung in der Arztpraxis: Landessozialgericht Thüringen entzieht Zahnarzt die kassenzahnärztliche Zulassung

Datenschutzrheinmain/ November 22, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Landessozialgericht Thüringen in Erfurt hat entschieden, dass die Entziehung der Zulassung eines Zahnarztes, nachdem er jahrelang heimlich Filmaufnahmen von seinen Zahnarzthelferinnen erstellt hatte, zulässig war. Der Kläger ist als Vertragszahnarzt in Thüringen zu- und niedergelassen. Im Jahre 2012 entdeckten die bei dem Kläger beschäftigten Zahnarzthelferinnen eine versteckte Kamera im Umkleideraum. Mit dieser erstellte der Kläger ohne Wissen der Zahnarzthelferinnen

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