Bundesgerichtshof bestätigt Bewertung des Bundeskartellamts: Facebook nutzt seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus

Datenschutzrheinmain/ Juni 23, 2020/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Mit Beschluss vom 23.06.2020 (Aktenzeichen: KVR 69/19) hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Facebook verwendet Nutzungsbedingungen, die auch die Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten vorsehen, die bei einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden. Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2019 Facebook untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Der Kartellsenat des BGH hat daher entschieden, dass dieses

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