Arbeitsgericht Münster: 5.000 € Schmerzensgeld für eine Beschäftigte, da ein Unternehmen ein Foto von ihr ohne vorherige Zustimmung veröffentlichte

Datenschutzrheinmain/ Juni 21, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Münster hat mit Urteil vom 25.03.2021 (Aktenzeichen: 3 Ca 391/20) einer Beschäftigten ein Schmerzensgeld i. H. v. 5.000 € zuerkannt, weil der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) ein Foto der Beschäftigten veröffentlichte, bei dem Hautfarbe und ethnische Herkunft herausgestellt wurden. Die Vorgeschichte: Die betroffene Beschäftigte hatte zu keinem Zeitpunkt einer Veröffentlichung des im Unternehmen angefertigten Fotos von ihr zugestimmt. Das

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Landgericht Frankfurt: Stellt ein Friseur ungefragt Fotos oder Videos von Kund*innen auf seine Facebook-Seite verstößt dies gegen das Recht am eigenen Bild und gegen Datenschutzrecht

Datenschutzrheinmain/ Oktober 24, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Inhaber eines Friseursalons in Frankfurt lies während der Behandlung einer Kundin Foto- und Videoaufnahmen von dieser anfertigen und veröffentlichte sie auf seiner Facebook-Seite. Nachdem die Kundin dies feststellte, forderte sie den Inhaber des Friseursalons persönlich auf, die Fotos und das Video zu entfernen. Der Friseur kam der Aufforderung lediglich hinsichtlich der Lichtbilder nach, hinsichtlich des Videos reagierte er nicht.

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