Verwaltungsgericht Hamburg stellt fest: Das Hamburger Krebsregister verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Gesunde_daten/ Januar 5, 2023/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 28.07.2022 (Aktenzeichen: 21 K 1802/21) hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, dass das Hamburger Krebsregister gegen zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Die Krebsregisterbehörde wurde deshalb verurteilt die Daten der Klägerin zu löschen. Im Hamburger Krebsregistergesetz werden Ärzt*innen verpflichtet, dem Krebsregister Daten von Krebspatient*innen zu übermitteln (§ 2 Abs. 1 HmbKrebsRG); darunter im Klartext Namen, Anschrift, Geburtsdatum; ggf. die Krankenversichertennummer, zudem weitere

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Krebsregistergesetz mit datenschutzrechtlichen Mängeln

Datenschutzrheinmain/ April 10, 2013/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 1Kommentare

Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz ist am 09.04.2013 in Kraft getreten. Der Bundestag hat das Gesetz am 31.01.2013 verabschiedet, der Bundesrat am 01.03.2013 zugestimmt.  Mit dem Gesetz werden alte gesetzliche Regelungen aus dem Krebsregistergesetz vom 04.11.1994 tw. verändert. Es sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um mehr Menschen mit Früherkennungsangeboten zu erreichen. Insoweit ein durchaus begrüßenswerter Ansatz. Das Gesetz regelt aber auch

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