Wie wehren gegen den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur? Informationsveranstaltung am 21. September in Frankfurt
Zum Stichtag 1. Juli 2019 sollten nach dem Willen des Gesetzgebers alle (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen bzw. deren Praxen mittels Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein, mindestens aber den Nachweis dafür vorlegen, dass sie die notwendigen Komponenten für den Anschluss bei den Konnektor-Anbietern bestellt haben. Sonst droht, laut Gesetz, ein Honorarabzug i. H. v. 1 % der mit den Krankenkassen