Permanente Überwachung des Verkehrsgeschehens mittels Dashcam ist verboten
Mit dankenswerter Klarheit hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Urteil vom 31.05.2017 (Aktenzeichen: 1 A 170/16) festgestellt: „Die Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer mit durch im eigenen PKW installierte On-Board-Kameras erfolgt weder für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten (§ 38 Absatz 5 i.V.m. § 27 Absatz 1 Satz 2 BDSG) noch ist diese Videoüberwachung nach § 6b Absatz 1 Nr.