Datenschutzbericht Baden-Württemberg: „Bedauerlich ist auch, dass die Krankenhausinformationssysteme nach wie vor nicht die Möglichkeit bieten, Daten physikalisch zu löschen“

Datenschutzrheinmain/ Januar 30, 2016/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 2Kommentare

Im Abschnitt „7.3.2 Umsetzung der Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme“ seines 32. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2014/2015 stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg u. a. fest: „Im Jahr 2011 beschloss die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (OH KIS). Inzwischen ist die Orientierungshilfe überarbeitet und Ende März 2014 in einer zweiten Fassung herausgegeben worden. Sowohl im 30.

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