Oberlandesgericht Düsseldorf: Keine Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet ohne Einwilligung beider Elternteile

Datenschutzrheinmain/ August 23, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Noch immer werden – häufig wohl aus Gedankenlosigkeit über mögliche Folgen – Fotos von Kindern im Internet, insbesondere in (un-)sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram veröffentlicht. Dass dazu die Einwilligung eines einzelnen von zwei sorgeberechtigten Eltern nicht ausreicht, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss vom 20.07.2021 (Aktenzeichen: 1 UF 74/21) festgestellt. In der zu entscheidenden Fallkonstellation waren beide

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Instinktlos: Oberhessische Presse (Marburg) veröffentlicht Fotos von 83 vd. Babys auf ihrer Homepage

Datenschutzrheinmain/ Januar 10, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Regionales/ 3Kommentare

Auf Twitter weist die Oberhessische Presse (OP) aus Marburg am 09.01.2018 auf ihre Facebook-Galerie mit (derzeit) insgesamt 83 Babyfotos hin. Quelle: @opmarburg In der Facebook-Galerie der OP werden neben dem Vornamen des Kindes auch die vollen Namen beider Eltern und ihr Wohnort angegeben. In vielen Fällen ist es mit diesen Angaben unschwer möglich, unter Zuhilfenahme eines Telefonbuchs auch die Adressen

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