„Datenschutz“ für die Polizei: Landtag in NRW schafft Kennzeichungspflicht für Polizisten ab

Datenschutzrheinmain/ Oktober 12, 2017/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben am 11.10.2017 mit Unterstützung der AfD die 2016 eingeführte individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wieder gestrichen. Die Kennzeichungspflicht war von der früheren SPD-Grüne-Koalition in NRW eingeführt worden. Betroffen davon sind Bereitschaftspolizisten und Alarmeinheiten der Polizei. Diese müssen sich im Einsatz – anders als Vollzugsbeamte – nicht mit einem Dienstausweis identifizieren. Stattdessen tragen sie eine Zahlenkennung

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