Polizei darf keine Fotos von Demonstrationen und Kundgebungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen

Datenschutzrheinmain/ September 17, 2019/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 2Kommentare

Zu diesem Urteil kam nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auch das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen: 15 A 4753/18) . In einer Pressemitteilung vom 17.09.2019 ist zu lesen: „Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen…Auf den veröffentlichten Fotos sind die beiden Kläger

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