Lässt sich Verantwortung bis zur Unkenntlichkeit aufsplitten?

Schuetze/ Januar 15, 2021/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

„Auffangverantwortlichkeit“ der Gematik in der Telematik-Infrastruktur (TI) – geht so etwas? Nachdem mehr als 2 Jahre entgegen der Anforderung der DS GVO niemand die Ver­antwortlichkeit für große Teile der Telematik-Infrastruktur (TI) inne haben wollte bzw. niemandem zugewiesen wurde, gibt es seit kurzem den § 307 (5) SGB V – dazu angelegt diese Lücke zu schließen. Der hier gewählte Regelungsmechanismus ist

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