Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung – ein Spendenaufruf
Der Bundesgerichtshof hat am 3. Juli 2014 entschieden, die Deutsche Telekom sei berechtigt, sieben Tage lang ohne jeden Anlass flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat (Az. III ZR 391/13). Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern zu spenden. „Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden – oft