Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung – ein Spendenaufruf

Datenschutzrheinmain/ August 17, 2014/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Bundesgerichtshof hat am 3. Juli 2014 entschieden, die Deutsche Telekom sei berechtigt, sieben Tage lang ohne jeden Anlass flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat (Az. III ZR 391/13). Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern zu spenden. „Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden – oft

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