Landgericht Heilbronn: Beweisverwertungsverbot für Dash- Cam-Aufzeichnungen eines privaten Verkehrsteilnehmers
Zu entscheiden hatte das Gericht darüber, ob zur Klärung der Schuldfrage und der Haftung bei einem Verkehrsunfall eine von einem Unfallbeteiligten betriebene Dash-Cam genutzt werden darf. Mit Urteil vom 17.02.2015 (Aktenzeichen I 3 S 19/14) hat das Landgericht Heilbronn festgestellt: „Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dash-Cam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden.“ Das