Klatsche für die hessische Landesregierung / Erfolg für die Grundrechte: Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das hessische „Verfassungs“schutzgesetz in weiten Teilen verfassungswidrig ist

Datenschutzrheinmain/ September 17, 2024/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 17.09.2024 bekanntgegebenen Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde von fünf hessischen Kläger*innen, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) juristisch unterstützt wurden, entschieden. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die Überwachungs- und Übermittlungsbefugnisse des hessischen Geheimdienstes massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Auch

Weiterlesen