Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde zur Volkszählung 2022 (Zensus 2022) nicht zur Entscheidung angenommen
Mit Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20.01.2022 wurde die seit August 2019 anhängige Verfassungsbeschwerde gegen eine umfangreiche, nicht anonymisierte Meldedaten-Erfassung im Zuge der zwischenzeitlich auf 2022 verschobenen Volkszählung („Zensus 2022“) nicht angenommen. Fünf Personen hatten die Verfassungsbeschwerde mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) und des Arbeitskreis Zensus erhoben. Logo des Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) Die