Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden in Sachen automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und in Hamburg am 20. Dezember

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2022/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht teilte am 11.11.2022 mit, dass derErste Senat am 20.12.2022 über zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren verhandelt, mit denen sich die jeweiligen Beschwerdeführenden gegen § 25a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) bzw. gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) wenden. Bei beiden Regelungen handelt es sich um landesgesetzliche Ermächtigungen der Polizei zur

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