Am 68. Jahrestag des Grundgesetzes: Es gibt kein „Supergrundrecht auf Sicherheit“

Datenschutzrheinmain/ Mai 23, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Am Verfassungstag, dem 23.05.2017, stellten in Karlsruhe, dem Sitz des Bundesverfassungsgerichts, acht deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. Der Bericht listet in 41 Beiträgen verschiedener Autor/innen die Defizite (und einen kleinen Fortschritt) in der Anerkennung und Durchsetzung einzelner Grundrechte in Deutschland auf. Einen breiten Raum nehmen die zahlreichen neuen gesetzlichen Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Post-

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