Videoüberwachung mit Gesichtserkennung in Schulen in Frankreich durch Datenschutz-Aufsichtsbehörde untersagt
Die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL), die nationale französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde, hat vor wenigen Tagen eine Stellungnahme abgegeben, in der sie erklärt, dass das Gesichtserkennungssystem an zwei Gymnasien in den südfranzösischen Städten Marseille und Nizza nicht legal umgesetzt werden kann. Die CNIL schlägt keine Korrekturmaßnahmen vor und lehnt das System grundsätzlich ab. Die überwachungskritische französische Gruppe La Quadrature