„Klar sei jedoch, dass klinische Patientendaten, wie insgesamt Daten, immer mehr als Währung angesehen würden, gerade auch im Gesundheitswesen.“
Mit dieser Feststellung zitiert die Ärzte Zeitung vom 11.07.2016 Professor Hans-Ulrich Prokosch vom Lehrstuhl für Medizinische Informatik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Vielleicht sollte man Herrn Professor Prokosch einen Blick in das SGB X, insbesondere in die §§ 67 ff. (Schutz der Sozialdaten) empfehlen. Es finden sich dort umfangreiche und detaillierte Regelungen, was beim Umgang mit Sozialdaten (Gesundheits- und Patientendaten gehören dazu)