Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erhebt Einwände gegen den Einsatz von Bodycams bei der Stadtpolizei Frankfurt
Mit Bericht des Magistrats vom 26.09.2025 (B 372) wird erkärt: „Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist,