Fahrerbewertungsportal hat gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 12, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Das Internetportal www.fahrerbewertung.de war in seiner früheren Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19.10.2017 in einem zwischezeitlich rechtskräftig gewordenen Urteil entschieden und damit Anordnungen der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umgestaltung der Plattform bestätigt. Das Internetportal betrieb eine Homepage, mit dem das Fahrverhalten von VerkehrsteilnehmerInnen unter Angabe des Kfz-Kennzeichens im Wesentlichen anhand eines Ampelschemas (grün =

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