Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht untersagt zu Recht den Einsatz von Facebook Custom Audience

Datenschutzrheinmain/ November 20, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Verfahren „Facebook Custom Audience“ ermöglicht es Unternehmen, ihre Kunden, die zugleich Nutzer von Facebook sind, dort gezielt bewerben zu lassen. Um auf Facebook werben zu können, erstellt z. B. ein Online-Shop eine Liste seiner Kunden und Interessenten mit Name, Wohnort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese Kundenliste wird dann im Facebook-Konto des Online-Shops an Facebook hochgeladen. Zuvor werden die Kundendaten unter

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