Kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen – eine (aktualisierte) Übersicht

Transparenz/ August 1, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

1. Informationsfreiheitssatzungen auf der Basis der §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG): Landkreise Groß-Gerau, Lahn-Dill-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Offenbach Städte und Gemeinden Bad Soden a. Ts., Darmstadt, Eichenzell, Frankfurt, Kassel, Neu-Isenburg, Offenbach, Schwalbach a. Ts., Wiesbaden 2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft): Landkreis Waldeck-Frankenberg Städte Alsfeld, Friedberg, Maintal Das hessische Innenministerium erklärt

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Eichenzell (Landkreis Fulda): Weitere kommunale Informationsfreiheitssatzung tritt am 01.08.2023 in Kraft

Transparenz/ Juli 30, 2023/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 1Kommentare

Dies teilte freundlicherweise ein Leser dieser Homepage der Redaktion mit. Am 20.07.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell  eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Eichenzell (Informationsfreiheitssatzung) beschlossen. Sie tritt am 01.08.2023 in Kraft. Damit erhöht sich die Zahl der kommunalen Informationsfreiheitssatzungen in Hessen auf insgesamt 15 (5 Landkreise, 5 kreisfreie Großstädte

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