Recht auf Auskunft: Europäische Datenschutzausschuss beschließt Leitlinien
Welche Unternehmen, welche Ämter/Behörden speichern welche Daten über mich? Und auf welcher Rechtsgrundlage tun sie dies? Wer das wissen will, kann – so geregelt in Art. 15 DSGVO – sein Recht auf Auskunft geltend machen. Wie und worüber Auskunft erteilt wird, wird von Unternehmen und Ämtern/Behörden sehr unterschiedlich gehandhabt. Auch Gerichte, so z. B. das Finanzgericht München; das Landesarbeitsgericht Hessen;