Jobcenter: Die eAkte und der Sozialdatenschutz

Datenschutzrheinmain/ Juli 21, 2018/ alle Beiträge, Jobcenter Frankfurt, Sozialdatenschutz/ 4Kommentare

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und mehr als 300 Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von BA und jeweiligem kommunalen Träger (Landkreis / kreisfreie Stadt) verfügen über Daten von mehreren Millionen Menschen in Deutschland, darunter aus Arbeitsverträgen, Einkommensnachweisen, Kontoauszügen, medizinische Daten, Meldebescheinigungen, Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen u. a. m.. Seit 18.07.2018 ist bundesweite die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) in den Jobcentern abgeschlossen. Damit

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Datenschutz im Jobcenter: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Einsatz der eAkte

Datenschutzrheinmain/ März 8, 2018/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Das Sozialgericht Konstanz hat am 27.02.2018 den Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen die elektronische Aktenführung beim Jobcenter abgelehnt.  In einer Pressemitteilung erklärt das Gericht: „Dadurch, dass das Jobcenter die Akte eines Leistungsberechtigten in elektronischer Form führt, werden dessen Rechte nicht verletzt… Der Antragsteller bezieht Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – ‚Hartz IV‘). Er wandte sich mit einem

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