Sachsen-Anhalt: Bußgeld gegen Einzelperson verhängt wegen Nutzung eines offenen E-Mail-Verteilers

Datenschutzrheinmain/ Februar 20, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Der Schutz personenbezogener Daten kann auch durch Privatpersonen bei Nutzung offener E-Mail-Verteiler verletzt werden; Sanktionen durch Datenschutz-Aufsichtsbehörden sind möglich. Über eine aktuelle Entscheidung des Landesdatenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt berichtet die Mitteldeutsche Zeitung am 13.02.2019: „Gegen einen Merseburger wurden mehrere Geldbußen festgesetzt. Grund sind eklatante Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung… Die Landesdatenschützer haben festgestellt, dass der Mann zwischen Juli und September 2018 mehrfach

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