Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur private Nutzung betrieblicher / dienstlicher E-Mail-Accounts
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat bereits im Jahr 2011 zu diesem Thema ein Urteil (Aktenzeichen 4 Sa 2132/10) gesprochen. Der Tenor: Ein Arbeitgeber wird nicht allein dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. Telekommunikationsgesetzes, dass er seinen Beschäftigten gestattet, einen dienstlichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen. Belassen die Beschäftigten bei Nutzung des Arbeitsplatzrechners die eingehenden E-Mails im Posteingang bzw. die versendeten im