Das Grundrecht auf analoges Leben muss dauerhaft sichergestellt werden! – Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes

Datenschutzrheinmain/ Januar 29, 2023/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben/ 1Kommentare

Die hessische Landesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes (Landtagsdrucksache 20/9427) in den Landtag eingebracht. Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein sollen. Dies ist sinnvoll, wenn zugleich sichergestellt ist, dass der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet wird und die freiwillige Nutzung der neu

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