Das Grundrecht auf analoges Leben muss dauerhaft sichergestellt werden! – Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes
Die hessische Landesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes (Landtagsdrucksache 20/9427) in den Landtag eingebracht. Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein sollen. Dies ist sinnvoll, wenn zugleich sichergestellt ist, dass der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet wird und die freiwillige Nutzung der neu