E-Evidence-Verordnung der EU: Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern kritisieren die Pläne der EU-Kommission zur Herausgabe elektronischer Beweismittel

Datenschutzrheinmain/ November 22, 2018/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Mit ihrem Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung (Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen) möchte die EU-Kommission eine Alternative zum förmlichen Rechtshilfeverfahren schaffen und den Ermittlungsbehörden einen schnelleren Zugang zu Kommunikationsdaten ermöglichen. Die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen die Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations-und Internetdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und auch in Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten)

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