Durchsuchung des Studierendenhauses an der Universität Frankfurt war rechtswidrig – Uni-AstA verlangt von der Polizei Löschung der dabei erlangten Daten

Datenschutzrheinmain/ März 15, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Regionales/ 0Kommentare

Am 13.04.2017 wurde das Studierendenhaus der Goethe-Universität Frankfurt am Main von der Polizei durchsucht. Auf Antrag des AStAs hat das Amtsgericht Frankfurt nun die Rechtswidrigkeit des Einsatzes festgestellt. „Wir hätten nicht erwartet, dass man den Rechtsprozess so in die Länge ziehen würde. Erst nach Androhung, Klage wegen Verfahrensverschleppung einzulegen, gewährte uns die Staatsanwaltschaft überhaupt Akteneinsicht. Enttäuscht hat uns hierbei vor

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