Hessen: Wenn das Polizeirecht plötzlich Gefühle schützt

Datenschutzrheinmain/ August 4, 2025/ alle Beiträge, Biometrie, Hessische Landespolitik, Hessische Landesverfassung, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG), zentrale Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der hessischen Landespolizei und der kommunalen Ordnungsämter, enthält seit dem 19.12.2024 in § 1 Abs. 7 HSOG eine bislang kaum beachtete, aber schwerwiegende Neuregelung. Sie lautet: „Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden kommen der Kriminalprävention, der Demokratieförderung, der Extremismusprävention und der Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung

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