Schweiz: Bundesgericht sieht Beschwerde gegen Massenüberwachung als berechtigt an
Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der <Kabelaufklärung> (dem Schweizer Begriff für Telekommunikationsüberwachung – TKÜ) ohne Anlass und Verdacht überwacht. Das Schweizerische Bundesgericht (in seiner Rechtsstellung dem Bundesverfassungsgericht vergleichbar) hat eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft der Schweiz gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob das «System» der Funk- und Kabelaufklärung