Umfang der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO – ein Problem auch bei vielen Krankenkassen
Art. 15 der Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält grundlegende Regelung zum Auskunftsrecht betroffener Personen bei Stellen, die Daten von ihnen verarbeiten und speichern. Ihre Krankenkasse hat mehr kritische Daten über Sie, als jede andere Institution: Krankheiten, Behandlungen, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften. Sie können Ihre Krankenkasse fragen, welche Daten sie über Sie gespeichert hat. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihre Anfrage innerhalb von vier