Umfang der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO – ein Problem auch bei vielen Krankenkassen

WS/ Juni 23, 2022/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0 comments

Art. 15 der Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält grundlegende Regelung zum Auskunftsrecht betroffener Personen bei Stellen, die Daten von ihnen verarbeiten und speichern. Ihre Krankenkasse hat mehr kritische Daten über Sie, als jede andere Institution: Krankheiten, Behandlungen, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften. Sie können Ihre Krankenkasse fragen, welche Daten sie über Sie gespeichert hat. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihre Anfrage innerhalb von vier

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