Verwaltungsgericht Ansbach: Dash-Cams in privaten Kraftfahrzeugen verstoßen gegen Datenschutzrecht

Datenschutzrheinmain/ August 13, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Als vermutlich erstes Gericht in der Bundesrepublik Deutschland hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Urteil vom 12.08.2014 festgestellt, dass der Einsatz von Auto-Videokameras (sogenannten „Dash-Cams“) durch Privatpersonen grundsätzlich unzulässig ist. Das Gericht bezog sich bei seiner Entscheidung auf das Bundesdatenschutzgesetz, das “heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung

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