Amtsgericht München: Dash-Cam dürfen kein Beweismittel im Zivilprozess sein

Datenschutzrheinmain/ August 18, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach (siehe https://ddrm.de/?p=2778) hat auch das Amtsgericht München vor wenigen Tagen die Nutzung von Dash-Cams in privaten Fahrzeugen als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gebrandmarkt. Es hat deshalb Videoaufzeichnungen, die mit Hilfe einer Dash-Cam erstellt wurden, nicht als Beweismittel in einem Zivilrechtsprozess zugelassen.

Verwaltungsgericht Ansbach: Dash-Cams in privaten Kraftfahrzeugen verstoßen gegen Datenschutzrecht

Datenschutzrheinmain/ August 13, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Als vermutlich erstes Gericht in der Bundesrepublik Deutschland hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Urteil vom 12.08.2014 festgestellt, dass der Einsatz von Auto-Videokameras (sogenannten „Dash-Cams“) durch Privatpersonen grundsätzlich unzulässig ist. Das Gericht bezog sich bei seiner Entscheidung auf das Bundesdatenschutzgesetz, das “heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung

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