Landgericht Heilbronn: Aufnahmen einer Dashcam dürfen nicht als Beweismittel nach einem Verkehrsunfall genutzt werden
In einem Urteil vom 03.02.2015 (Aktenzeichen: I 3 S 19/14) hat das Landgericht Heilbronn zur Nutzung von Dashcams in Kraftfahrzeugen Stellung genommen. Die Leitsätze des Urteils lauten: „Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden…“ Mit diesem Urteil hat das Landgericht Heilbronn im Grundzug die gleiche Entscheidung getroffen wie