Der Berg kreißte und gebar eine Maus: EU-Kommission beantwortet nach dreieinhalb Jahren Beschwerde über mangelhaft ausgestattete Datenschutz-Aufsicht in Hessen

Datenschutzrheinmain/ November 15, 2017/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Im November 2017 ging bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main die Antwort der EU-Kommission auf eine Beschwerde ein, mit der die Gruppe im Juni 2014 auf die mangelhafte personelle Ausstattung der Datenschutzaufsicht in Hessen hinwies. Ohne auf das konkrete Anliegen der Beschwerdeführer einzugehen wird auf zwei Seiten wortreich erklärt, wie gut der Datenschutz und die Datenschutzaufsicht im EU-Raum geregelt sei.

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Ein Skandal und europarechtswidrig: Datenschutzaufsichtsbehörden personell unzureichend ausgestattet

Datenschutzrheinmain/ Februar 28, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar (Copyright: © HmbBfDI / Thomas Krenz) „Der Datenschutz in Hamburg ist über dem Limit“, erklärte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am 25.02.2016 bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichts für die Jahre 2014 und 2015. Werde seine Behörde personell nicht besser ausgestattet, „wird es nicht gelingen, den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden, die mit der neuen europaweit geltenden

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Beschwerde der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bei der Europäischen Kommission: Unabhängige Datenschutzkontrolle im Bundesland Hessen ist nicht gewährleistet

Datenschutzrheinmain/ Juni 27, 2014/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Hessische Landespolitik, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat am 25.06.2014 eine Beschwerde an die Europäische Kommission gerichtet. Sie beginnt mit dem Satz: „…es ist zu besorgen, dass die Datenschutzkontrolle des nichtöffentlichen Bereiches in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend unabhängig ist und daher die Bundesrepublik Deutschland gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-518/07) vom 9. März 2010 fortlaufend verstößt.“ Als Beleg für

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