Die verpflichtende Angabe des Geschlechts beim Online-Kauf ist nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar und verstößt daher gegen die DSGVO

Datenschutzrheinmain/ Februar 28, 2025/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 09.01.2025 (Aktenzeichen: C-394/23) Dem Urteil des EuGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das französische Unternehmen SNCF Connect vertreibt online Bahnfahrkarten. Beim Online-Kauf dieser Fahrscheine sind die Kund:innen verpflichtet, ihre Anrede anzugeben, indem sie „Herr“ oder „Frau“ ankreuzen. Der französische Verband Mousse beanstandet bei der französischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (CNIL) diese Praxis. Nach Ansicht

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