Bundesdatenschutzbeauftragter an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden: „Sofern Sie eine (Facebook-)Fanpage betreiben, empfehle ich Ihnen daher nachdrücklich, diese bis Ende diesen Jahres abzuschalten“
Dieser Satz ist Kern eines Rundschreibens des BfDI vom 16.06.2021. Darin werden die „kosmetischen“ Anpassungen, die Facebook nach diversen höchstrichterlichen Urteilen vorgenommen hat, als unzureichend i. S. d. DSGVO charakterisiert. Der BfDI stellt fest: „Ergänzend weise ich noch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-311/18 (‚Schrems II‘) hin. Der EuGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass personenbezogene