Verspätete Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorrats­daten­speicherung – Europäischer Gerichtshof verknackt Schweden zu einer Geldstrafe

Datenschutzrheinmain/ Juni 4, 2013/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Mit Urteil vom 30.05.2013 (C-270/11 – http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-05/cp130066de.pdf) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Schweden zur Zahlung einer Millionenstrafe verurteilt. Das Land hatte die umstrittene EU-Richtlinie zur Speicherung von Vorratsdaten erst spät umgesetzt.