Skandalöses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt: Begrenzung des Löschungsanspruch gegen Google auch bei sensiblen Gesundheitsdaten

Datenschutzrheinmain/ September 13, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Die Pressestelle des OLG Frankfurt teilt am 13.09.2018 mit: „Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass es Google nicht generell untersagt werden darf, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthalten… Das durch die DS-GVO anerkannte ‚Recht auf Vergessen‘ überwiegt entgegen einer Entscheidung des EuGH zum früheren Recht nicht grundsätzlich das

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