Europäischer Gerichtshof: Bürger*innen müssen Daten einfach löschen lassen können

Datenschutzrheinmain/ Oktober 27, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Wenn Telefonanbieter die Daten ihrer Kundinnen und Kunden weitergeben, müssen sie für die Löschung sorgen, wenn die Betroffenen das verlangen. Egal, ob die Daten an Mitbewerber oder an Suchmaschinen gegangen sind. Eine Zustimmung zur Datenweitergabe können Kundinnen und Kunden auch im Nachhinein widerrufen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 27.10.2022 (Aktemzeichen: C-129/21) entschieden. „Der für die

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